Jugendliche entdecken Kunst & Kultur

Projektstatuten

§ 1 Name, Rechtsform und Sitz: Das Projekt trägt den Namen „Kulturnauten”. Das Projekt ist keine rechtsfähige Organisation und wird von der Projektleitung vertreten. Der Sitz des Projektes ist Köln.

§ 2 Zweckbestimmung: Zweck des Projektes ist Förderung der aktiven und passiven Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Literatur, Musik sowie der darstellenden und bildenden Kunst. Der Zweck des Vereins wird verwirklicht, indem

  • das Interesse von und der Informationsaustausch unter Kindern und Jugendlichen an der Literatur, der Musik sowie der darstellenden und bildenden Kunst angeregt und gefördert wird,
  • Öffentlichkeitsarbeit im Sinne von Kindern und Jugendlichen betrieben wird,
  • die Informationsplattform www.kulturnauten.de verwirklicht und betreut wird,
  • Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche zu Literatur, Musik sowie der darstellenden und bildenden Kunst organisiert und durchgeführt werden, z.B. durch Workshops und Wettbewerbe.

§ 3 Gemeinnützigkeit: Das Projekt verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Alle Mittel werden nur für statutengemäße Zwecke verwendet. Am Projekt beteiligte Personen erhalten keine Zuwendungen, Aufwendungen für die Umsetzung des Projektes werden aber gegen Beleg erstattet. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Statutenzwecken fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Projektleitung übt ihr Amt ehrenamtlich aus.

§ 4 Beteiligung und Beiträge: Beteiligen am Projekt kann sich jede geschäftsfähige natürliche und juristische Person sowie jede Gesellschaft des Handelsrechts. Das Projekt besteht aus aktiven und fördernden Personen, eine Beteiligung erfolgt über die Projektleitung. Über die Höhe von Förder- und Sponsorengelder entscheidet jede Person selbst, es gibt keine Beitragsordnung. Alle am Projekt beteiligten Personen sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen teilzunehmen.

§ 5 Beendigung der Beteiligung: Die Beteiligung erlischt

  • durch freiwilligen Austritt,
  • durch den Tod der Person,
  • durch Ausschluss wegen Nichterfüllung der finanziellen Verpflichtungen, Schädigung der Projektinteressen oder aus einem sonstigen wichtigen Grund,
  • durch Beendigung des Projektes.

Der freiwillige Austritt erfolgt durch formlose Erklärung gegenüber der Projektleitung. Er kann jederzeit erklärt werden. Eine Beteiligung kann durch die Projektleitung aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn gegen Projektinteressen verstoßen wird. Der Beschluss wird formlos mitgeteilt.

§ 6 Zuständigkeit der Projektleitung: Die Projektleitung ist für alle Angelegenheiten des Projektes zuständig, sie hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Planung und Umsetzung der Aktionen zum Erreichen der Projektziele,
  • Überwachung der Mittelverwendung.

§ 7 Kassenprüfung: Das Kassenbuch des Projektes ist von der Projektleitung zu führen. Es kann von jeder aktiv am Projekt beteiligten Person eingesehen werden.

 
Wir brauchen Ihre
Unterstützung...


Ohne die Unterstützung von Förderern und Sponsoren kann das Jugend-Kultur-Projekt nicht umgesetzt werden.
>> Mitmachen und helfen


Homepage/Startseite   •   Kulturnauten - Wir über uns   •   Förderer & Sponsoren   •   Kontakt   •   Impressum