Projektstatuten
§ 1 Name, Rechtsform und Sitz: Das Projekt
trägt den Namen Kulturnauten. Das Projekt
ist keine rechtsfähige Organisation und wird von
der Projektleitung vertreten. Der Sitz des Projektes
ist Köln.
§ 2 Zweckbestimmung: Zweck des Projektes
ist Förderung der aktiven und passiven Teilnahme
von Kindern und Jugendlichen an Literatur, Musik sowie
der darstellenden und bildenden Kunst. Der Zweck des
Vereins wird verwirklicht, indem
- das Interesse von und der Informationsaustausch
unter Kindern und Jugendlichen an der Literatur, der
Musik sowie der darstellenden und bildenden Kunst
angeregt und gefördert wird,
- Öffentlichkeitsarbeit im Sinne von Kindern
und Jugendlichen betrieben wird,
- die Informationsplattform www.kulturnauten.de verwirklicht
und betreut wird,
- Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche
zu Literatur, Musik sowie der darstellenden und bildenden
Kunst organisiert und durchgeführt werden, z.B.
durch Workshops und Wettbewerbe.
§ 3 Gemeinnützigkeit: Das Projekt
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke. Alle Mittel werden nur für statutengemäße
Zwecke verwendet. Am Projekt beteiligte Personen erhalten
keine Zuwendungen, Aufwendungen für die Umsetzung
des Projektes werden aber gegen Beleg erstattet. Keine
Person darf durch Ausgaben, die den Statutenzwecken
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Projektleitung
übt ihr Amt ehrenamtlich aus.
§ 4 Beteiligung und Beiträge: Beteiligen
am Projekt kann sich jede geschäftsfähige
natürliche und juristische Person sowie jede Gesellschaft
des Handelsrechts. Das Projekt besteht aus aktiven und
fördernden Personen, eine Beteiligung erfolgt über
die Projektleitung. Über die Höhe von Förder-
und Sponsorengelder entscheidet jede Person selbst,
es gibt keine Beitragsordnung. Alle am Projekt beteiligten
Personen sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen
teilzunehmen.
§ 5 Beendigung der Beteiligung: Die Beteiligung
erlischt
- durch freiwilligen Austritt,
- durch den Tod der Person,
- durch Ausschluss wegen Nichterfüllung der
finanziellen Verpflichtungen, Schädigung der
Projektinteressen oder aus einem sonstigen wichtigen
Grund,
- durch Beendigung des Projektes.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch formlose Erklärung
gegenüber der Projektleitung. Er kann jederzeit
erklärt werden. Eine Beteiligung kann durch die
Projektleitung aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
gegen Projektinteressen verstoßen wird. Der Beschluss
wird formlos mitgeteilt.
§ 6 Zuständigkeit der Projektleitung:
Die Projektleitung ist für alle Angelegenheiten
des Projektes zuständig, sie hat insbesondere folgende
Aufgaben:
- Planung und Umsetzung der Aktionen zum Erreichen
der Projektziele,
- Überwachung der Mittelverwendung.
§ 7 Kassenprüfung: Das Kassenbuch
des Projektes ist von der Projektleitung zu führen.
Es kann von jeder aktiv am Projekt beteiligten Person
eingesehen werden.
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